Die Satzung

IX. Schlussbestimmungen

Schlussbestimmungen

Diese Satzung ist durch die Mitglieder in der Gründungsversammlung vom 20. Juni 2009 beschlossen worden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Regelung soll durch eine möglichst die gleiche Wirkung erzeugende gültige Regelung ersetzt werden. Gleiches gilt beim Auftreten von Lücken. Die Bestimmung des § 16 des Genossenschaftsgesetzes bleibt unberührt.

Diese Satzung wurde in der Generalversammlung am 08. Mai 2010 angenommen.

Die Änderung des § 15 dieser Satzung wurde von der Generalversammlung am 06. Mai 2014 beschlossen.